Lichtbildbestimmungen
Neue Lichtbildbestimmungen seit 1.10.2008!
Die Behörden sind verpflichtet, Lichtbilder,
die nicht den Anforderungen
entsprechen, zurückzuweisen!
Die wichtigsten Anforderungen an ein
biometrietaugliches Passfoto lauten:
- Das Gesicht muss frontal aufgenommen worden sein.
- Die Gesichtshöhe muss den Vorgaben der Foto-Mustertafel und Passbild-
Schablone entsprechen.
- Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein sowie in etwa auf gleicher
Höhe im vorgegebenen Bereich liegen.
- Das Gesicht muss insgesamt zentriert auf dem Bild wiedergegeben sein.